Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kosmetische Mittel und Detergenzien

Die Desinfektionsmittel für den menschlichen Gebrauch und Waschmittel gemäß dem Hinweis des Gesundheitsministeriums vom 20.02.2019 fallen nicht unter die oben genannten Definitionen, sondern unter die spezifischen Produktvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über Kosmetika, der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Waschmittel und EU-Verordnung 1907/2006 und EU-Verordnung 1272/2008.

Kosmetische Mittel

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen;

Für jedes in Verkehr gebrachte kosmetische Mittel muss eine "verantwortliche Person" innerhalb der Gemeinschaft benannt werden, die die Einhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel festgelegten Verpflichtungen sicherstellt.

Vor dem Inverkehrbringen des kosmetischen Mittels notifiziert die verantwortliche Person der Kommission auf elektronischem Wege bestimmte Angaben.

Detergenzien

Im Sinne der Verordnung 648/2004 über Waschmittel bezeichnet der Ausdruck „Detergens“ einen Stoff oder ein Gemisch, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden.

Andere Produkte, die zu den Detergenzien zählen, sind

  • „Waschhilfsmittel“ zum Einweichen (Vorwaschen), Spülen oder Bleichen von Kleidungsstücken, Haushaltswäsche usw.;
  • „Wäscheweichspüler“ zur Veränderung des Griffs von Textilien in Prozessen, die die Textilwäsche ergänzen;
  • „Putzmittel“, wie Haushaltsallzweckreiniger und/oder andere Mittel zur Reinigung von Oberflächen (z.B. Werkstoffe, Produkte, Maschinen, Geräte, Transportmittel und entsprechende Ausrüstung, Instrumente, Apparate usw.);
  • „andere Wasch- und Reinigungsmittel“ für alle anderen Wasch- und Reinigungsprozesse;
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