Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Herkunft des verarbeiteten Schweinefleisches

Das Dekret des Lanwirtschaftsministeriums vom 6. August 2020 schreibt die Angabe der Herkunft auf dem Etikett für verarbeitetes Schweinefleisch, das in Italien hergestellt und für den Konsum hierzulande bestimmt ist, vor:

  • Hackfleisch/Faschiertes“ entbeintes Fleisch, das durch Hacken/Faschieren zerkleinert wurde und weniger als 1 % Salz enthält;
  • Separatorenfleisch“ ein Erzeugnis, das durch Ablösung des an fleischtragenden Knochen nach dem Entbeinen bzw. an den Geflügelschlachtkörpern haftenden Fleisches auf maschinelle Weise so gewonnen wird, dass die Struktur der Muskelfasern sich auflöst oder verändert wird;
  • Fleischzubereitungen“ frisches Fleisch, einschließlich Fleisch, das zerkleinert wurde, dem Lebensmittel, Würzstoffe oder Zusatzstoffe zugegeben wurden oder das einem Bearbeitungsverfahren unterzogen wurde, das nicht ausreicht, die innere Muskelfaserstruktur des Fleisches zu verändern und so die Merkmale frischen Fleisches zu beseitigen;
  • Fleischerzeugnisse“ verarbeitete Erzeugnisse, die aus der Verarbeitung von Fleisch oder der Weiterverarbeitung solcher verarbeiteter Erzeugnisse so gewonnen werden, dass bei einem Schnitt durch den Kern die Schnittfläche die Feststellung erlaubt, dass die Merkmale von frischem Fleisch nicht mehr vorhanden sind;

Folgende Informationen sind im Hauptsichtfeld anzubringen:

  • «Paese di nascita: (Name des Landes in welchem die Tiere geboren wurden)»
  • «Paese di allevamento: (Name des Landes, in welchem die Tiere aufgezogen wurden)»
  • «Paese di macellazione: (Name des Landes, in welchem die Tiere geschlachtet wurden)»  

Die Bezugnahme auf den Namen des Landes kann gegebenenfalls durch die Worte "EU", "Nicht-EU" oder "EU oder Nicht-EU" ersetzt werden, wenn sich die Angabe auf mehr als ein Land bezieht.

  • «Origine: (Name des Landes)», wenn das Land der Geburt, der Zucht und des Schlachtens übereinstimmen.  
  • «Origine: UE», wenn das Fleisch von Schweinen stammt, die in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.
  • «Origine: extra UE», wenn das Fleisch von Schweinen stammt, die in einem oder mehreren Nicht-EU-Mitgliedstaaten geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

  • l) „Hauptsichtfeld“ das Sichtfeld einer Verpackung, das vom Verbraucher beim Kauf höchstwahrscheinlich auf den ersten Blick wahrgenommen wird und ihm ermöglicht, die Beschaffenheit oder die Art und gegebenenfalls die Handelsmarke eines Produkts sofort zu erkennen. Hat eine Verpackung mehrere identische Hauptsichtfelder, gilt das vom Lebensmittelunternehmen ausgewählte Sichtfeld als Hauptsichtfeld.

Es gilt nicht für geschützte geografischen Angaben.

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