Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Waagen

Nettogewicht

Offener Detailverkauf nach Gewicht - 6 Grundregeln

Nacheichung von Waagen - gesetzliche Bestimmungen und Fristen

Eichwert (e) und Teilungswert (R) von Messgeräten bei offenen Verkaufsstellen

  • Berechnung des Eichwertes (e) von Waagen oder des Teilungswertes (R) bei Volumenmessgeräten in offenen Verkaufsstellen

Waagen mit Kassensystemen

Bei sogenannten Checkout-Waagen, d.h. Waagen, welche mit einem Kassensystem verbunden sind, muss die Konformitätsbewertung das Gesamtsystem betreffen (Waage + Kassa/Software). Auch die vorgeschriebene Dokumentation (Konformitätserklärung bzw. -bescheinigung) über die metrologische Konformität muss sich auf das Gesamtsystem beziehen.

Wiederholung der Hauptanzeige einer geeichten nichtselbsttätigen Waage durch eine Registrierkasse (gilt nur für offene Verkaufsstellen)

Eisdielen

  • Infoblatt bezüglich Waagen mit CE M Kennzeichung für den Verkauf con Speiseeis auf Gewicht und/oder Herstellung von Fertigpackungen

Packstellen für Eier

  • Infoblatt bezüglich Eichpflicht der Kontrollwaagen für Packstellen

Betonmischanlagen

Personenwaagen in Arztpraxen / Strukturen des öffentlichen Gesundheitssystems

  • Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung (Artikel 1, Absatz 2, Punkt d) des Legilativdekretes Nummer 517/1992 - EG Richtlinie 2014/31/EG) und Messaufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Artikel 2, Absatz 1, Punkt a) des Dekretes des Ministers Nummer 93/2017)
  • Infoblatt bezüglich der eichrechtlichen Anforderungen an Waagen in den Strukturen des öffentlichen Gesundheitssystems
  • Präsentation bezüglich Nacheichung von Waagen in den Strukturen des öffentlichen Gesundheitssystems
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Öffnungszeiten

MO-FR: 8.30 - 12.15
(Zimmer 5.23 - 5.22B)