Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Tarife

Die Vergütung beinhaltet die Einleitungskosten und die Mediationskosten.

Für Verfahren, die bis zum 14.11.2023 hinterlegt wurden:

Im Falle von unbestimmtem oder unbestimmbarem Streitwert wird das Mediationsverfahren in der Kategorie mit einem Streitwert zwischen € 50.000,00 und € 250.000,00 angesiedelt.

Die Einleitungskosten sind pro Partei geschuldet und sind vom Antragssteller zum Zeitpunkt der Hinterlegung des Antrages zu entrichten. Die eingeladenen Parteien entrichten die Einleitungskosten bei Zustimmung zur Mediation. Die Einleitungskosten belaufen sich auf € 40,00 (+ MwSt.) für Streitwerte bis zu € 250.000,00, bzw. auf € 80,00 (+MwSt.) für Streitwerte über € 250.000,00, zzgl. dokumentierte Selbstkosten.

Für die Durchführung der Mediation ist die Vergütung von nicht weniger als die Hälfte des Betrages zugunsten der Mediationsstelle, umgehend nach dem Beginn der Mediation zu begleichen und alle Parteien, die dem Verfahren zugestimmt haben, haften dafür gesamtschuldnerisch. Der gesamte Betrag muss zur Gänze vor Aushändigung des Einigungsprotokolls gem. Art. 11 des GVD entrichtet werden (Art. 7, Abs. 2 der Regelung in geltender Fassung).

Es ist eine obligatorische Erhöhung der Mediationskosten ausschließlich zulasten der Parteien, die im Mediationsverfahren eine Einigung finden, in Höhe von 5% vorgesehen. Dieser Prozentsatz kann bei besonders komplexen Verfahren, bei denen das Sekretariat und der Mediator/die Mediatorin die Parteien beim Redigieren der Vereinbarung unterstützen, geringfügig erhöht werden.

N.B.: Bei internationalen Streitfällen ist die MwSt. möglicherweise nicht geschuldet.

 

Für Verfahren, die ab dem 15.11.2023 hinterlegt werden:

N.B.: Bei internationalen Streitfällen ist die MwSt. möglicherweise nicht geschuldet.

 

Zahlungsmodalitäten

Zahlung mittels pagoPA

Die Antragsteller erhalten nach Eingang des Antrags eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Modalitäten zur Zahlung und dem Zahlungscodex.

pagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem, mittels dem Zahlungen an die öffentliche Verwaltung auf standardisierte Weise über die teilnehmenden Payment Service Provider (PSP) getätigt werden können.

Zahlungen können direkt auf der Website oder auf der mobilen Anwendung der Behörde oder sowohl über physische als auch über Online-Kanäle von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern (Payment Service Providers, PSP) erfolgen, wie z.B: in den Filialen der Bank, Verwendung von PSP-Homebanking (erkennbar an den Logos CBILL oder pagoPA), bei den autorisierten Geldautomaten der Banken, bei den Verkaufsstellen von SISAL, Lottomatica und Banca 5, bei den Postämtern.

Im Büro des Sekretariats der Mediationsstelle in Bozen können die Entschädigungen mittels Bancomat gezahlt werden.

NB: direkte Überweisungen auf das Bankkontokorrent der Handelskammer sind nicht mehr möglich.

Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 4.3 (7 votes)

Kontakt